Selbstbestimmung

§ 1821 BGB · Betreuungsrechtsreform 2023

Damit später nach Ihren
Werten entschieden wird.

Seit der Reform des Betreuungsrechts am 1. Januar 2023 haben Ihre persönlichen Wünsche rechtliches Gewicht. Ich helfe Ihnen, diese Wünsche strukturiert zu dokumentieren – bevor es zu spät ist.

Betreuungsrechtsreform 2023 Selbstbestimmung rechtlich gestärkt Betreuer müssen Wünsche berücksichtigen Dokumentation als Grundlage

Was sich seit 2023 geändert hat

Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 wurde die Selbstbestimmung betreuungsbedürftiger Menschen deutlich gestärkt.

§ 1821 BGB verpflichtet gerichtlich bestellte Betreuer ausdrücklich dazu, die Wünsche, Wertvorstellungen und persönlichen Lebensvorstellungen der betroffenen Person bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen – und zwar nicht nur in medizinischen Fragen, sondern in allen Lebensbereichen.

Das bedeutet: Wenn Ihre Wünsche dokumentiert sind, haben Betreuer eine rechtliche Pflicht, diese zu kennen und zu respektieren. Wenn sie nicht dokumentiert sind, müssen Betreuer nach eigenem Ermessen entscheiden.

Was § 1821 BGB konkret bedeutet:

  • Betreuer müssen nach dem Willen der betroffenen Person handeln
  • Frühere Wünsche und Äußerungen sind zu berücksichtigen
  • Mutmaßlicher Wille bei fehlender Dokumentation
  • Persönliche Wertvorstellungen haben rechtliches Gewicht
  • Gericht kann Betreuer zur Rechenschaft ziehen
Selbstbestimmung und persönliche Wünsche im Betreuungsfall

Das Recht existiert. Die Dokumentation fehlt.

Das neue Recht ist da – aber in der Praxis fehlt häufig die strukturierte Dokumentation der tatsächlichen Wünsche, Lebensvorstellungen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Viele Menschen besitzen zwar Standarddokumente wie Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten. Doch diese reichen selten aus, um einen Menschen wirklich zu verstehen: Wie er wohnen möchte, was er unter Lebensqualität versteht, welche Werte ihm wichtig sind, wie seine finanzielle Situation aussieht.

„Wenn ich selbst nichts mehr sagen kann, sollen meine Werte trotzdem Orientierung geben." Typische Aussage von Menschen, die sich strukturierte Vorsorge wünschen

Was ohne Dokumentation passiert:

Entscheidungen nach Ermessen

Betreuer entscheiden nach bestem Wissen – aber ohne Kenntnis Ihrer tatsächlichen Wünsche.

Familienkonflikt

Angehörige mit unterschiedlichen Vorstellungen streiten über die richtige Entscheidung.

Standardlösungen

Ohne individuelle Dokumentation werden Standardlösungen angewendet – unabhängig von Ihren Wünschen.

Das Vorsorgegutachten sichert Ihre Selbstbestimmung

Vorsorgegutachten sichert Selbstbestimmung

Das Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB schafft genau die Grundlage, die das Gesetz verlangt: eine strukturierte, umfassende Dokumentation Ihrer persönlichen Wünsche, Wertvorstellungen und Lebensvorstellungen.

Damit haben spätere Betreuer, Gerichte und Angehörige eine verlässliche Grundlage – und Sie die Gewissheit, dass Ihre Selbstbestimmung auch dann gewahrt bleibt, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können.

  • Persönliche Werte und Lebensvorstellungen dokumentiert
  • Wünsche zur Betreuung und Pflege schriftlich festgehalten
  • Organisatorische Rahmenbedingungen erfasst
  • Rechtlich relevante Grundlage nach § 1821 BGB
  • Orientierung für Betreuer, Gerichte und Angehörige

Damit das Gutachten seine volle Wirkung entfaltet, wird es als verbindlicher Anhang zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geführt – so liegt es Betreuern und Gerichten direkt vor und muss bei jeder Entscheidung berücksichtigt werden.

Mehr über das Vorsorgegutachten
„Damit später nach Ihren Werten entschieden wird – nicht nach Ermessen fremder Menschen."
Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt

Sichern Sie Ihre Selbstbestimmung – bevor andere entscheiden.

Das kostenlose Erstgespräch klärt, wie das Vorsorgegutachten Ihre persönliche Situation abbilden kann. Unverbindlich und vertraulich.

Michael Dechert
Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt