Betreuungsvorsorge ohne Angehörige
Immer mehr Menschen leben allein oder ohne enge familiäre Strukturen. Ohne geeignete Vertrauensperson ist strukturierte Vorsorge besonders wichtig – damit Sie auch dann Mensch bleiben, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Die Situation
Immer mehr Menschen leben allein: ohne Partner, ohne Kinder, ohne enge Geschwister. Die Gesellschaft verändert sich – Einpersonenhaushalte nehmen zu, Familienstrukturen werden komplexer.
Das ist keine Schwäche, sondern eine Lebensrealität. Doch sie bringt eine besondere Herausforderung mit sich: Wenn niemand da ist, dem Sie eine umfassende Vollmacht geben möchten – wer kennt dann Ihre Wünsche im Betreuungsfall?
Ohne geeignete Vertrauensperson bestellt das Gericht einen Betreuer. Dieser Betreuer kennt Sie nicht. Er kennt Ihre Geschichte nicht, Ihre Werte nicht, Ihre Vorstellungen nicht. Er muss nach bestem Ermessen entscheiden – aber ohne Grundlage.
„Auch ohne Familie oder enge Vertrauensperson möchte ich nicht anonym betreut werden." Typische Aussage alleinstehender Menschen
Ohne Dokumentation
Das Gericht bestellt einen fremden Menschen als Betreuer – ohne Kenntnis Ihrer Person, Ihrer Werte, Ihrer Wünsche und Lebensvorstellungen.
Ohne dokumentierte Wünsche werden Standardlösungen angewendet: Pflegeheimplatzierung, standardisierte medizinische Versorgung, keine Rücksicht auf persönliche Präferenzen.
Ihr Vermögen wird verwaltet ohne zu wissen, wie Sie es eingesetzt sehen möchten – ohne Kenntnis Ihrer finanziellen Vorstellungen und Prioritäten.
Die Lösung für Alleinstehende
Das Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB ist die strukturierte Antwort auf diese Herausforderung. Es dokumentiert, wer Sie sind, wie Sie leben möchten und was Ihnen wichtig ist – unabhängig davon, ob Sie eine Vertrauensperson haben oder nicht.
Das Dokument richtet sich an alle, die später involviert sein könnten: gerichtlich bestellte Betreuer, Gerichte, medizinisches Personal, Anwälte und Notare. Es gibt diesen Menschen eine verlässliche Grundlage für ihre Entscheidungen.
Diese Menschen begleiten wir
Menschen, die niemanden haben, dem sie eine umfassende Vollmacht geben möchten oder können – und die dennoch sicherstellen wollen, dass ihre Wünsche bekannt sind.
Personen mit Immobilien, Kapitalvermögen oder komplexen Vermögensstrukturen, die sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen nach ihren Vorstellungen eingesetzt wird.
Personen mit starkem Wunsch nach individueller Lebensgestaltung und klaren Vorstellungen – die nicht anonym betreut werden wollen.
„Ich möchte nicht, dass man später nur meine Akte kennt – sondern mich als Menschen."Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt
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